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Haftpflichtversicherung für Vereine

Jeder Verein haftet als eigenständige Rechtspersönlichkeit finanziell, wenn bei Vereinsaktivitäten (auch Veranstaltung, Wettbewerben oder Ausstellungen) Dritte schuldhaft geschädigt werden. Jeder Verein braucht deshalb eigenen Haftpflichtversicherungsschutz.

Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein und seine Mitglieder bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten vor Schadenersatzforderungen Dritter. Alle üblichen Aktivitäten des Vereins sollten ausdrücklich in die Satzung aufgenommen werden, damit der Haftpflichtschutz auch sicher greift. Die Vereinshaftpflichtversicherung prüft Schadenansprüche, gleicht berechtigte Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, im Ernstfall sogar vor Gericht.

Wichtig ist eine ausreichende Deckungssumme, denn Personenschäden können in die Millionen gehen. 

Für größere Einzelveranstaltungen des Vereins wie Volksfeste, Karnevalssitzungen oder Märkte ist ggf.  eine gesonderte Veranstaltungshaftpflicht erforderlich.

Organe (z.B. der Vorstand) eines Vereines haften gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen für Vermögensschäden, die sie dem Verein verursachen. Schließt z.B. ein Vorstandsmitglied einen Vertrag ab, der den Verein in die Insolvenz treibt, haftet dieser zunächst mit seinem Privatvermögen. Bekommt der Gläubiger hier seine Forderung nicht ausgeglichen, kann er sich an jedes andere Vorstandsmitglied halten. Dieses Risiko kann der Verein über eine D&O-Versicherung abdecken.